Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten.
Der praktische Teil:
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger „Leinenaufnahme”
- Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse A (gem. aktuellem Aufgabenheft)
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A mit Standardanforderungen ohne Abzüge
- Vorführen eines Pferdes an der Longe: Longieren in allen drei Grundgangarten mit Handwechsel. Sie fahren dabei ein- und /oder zweispännig.
Der theoretische Teil:
- Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der KL. A
- Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, der Veterinärkunde und im Umgang mit dem Pferd
- Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen
- Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften